Zeeshans Verteidigerin Amanda Cheneri hatte neuerlich ins Feld geführt, dass aus ihrer Sicht ein neues Gutachten für ihren Mandanten notwendig und ihm die allgemein mildernden Umstände zu gewähren seien. Doch das Berufungsschwurgericht folgte dem nicht. Sämtliche Einwände der Verteidigung wurden abgewiesen, der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft angenommen. Folglich bleibt es bei der lebenslänglichen Haftstrafe aus erster Instanz.
Zeeshan hatte seine Frau in der Nacht auf den 30. Jänner 2020 in der gemeinsamen Wohnung in Vierschach zuerst brutal geschlagen und getreten, sie dann erstickt und damit auch den Tod des ungeborenen Kindes in Kauf genommen.