Nach der Stellenwahl übermittelt der Südtiroler Sanitätsbetrieb den Beschluss über die Zuweisung der Stellen. Die Ärztin beziehungsweise der Arzt muss in der Regel innerhalb von 90 Tagen seine ärztliche Tätigkeit beginnen.
Unbefristete Aufträge, die bei der Stellenwahl im April nicht zugeteilt werden können, werden anschließend auf der Internetseite der SISAC (Struttura Interregionale Sanitari Convenzionati) und im Portal CIVIS veröffentlicht und können von Ärztinnen und Ärzten aus ganz Italien gewählt werden, die über die nötigen Voraussetzungen verfügen.
Ärzte, die sich in Ausbildung befinden, können die Ansuchen für die Zuweisung einer freien Stelle zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im Herbst, einreichen.
Ärzte, die noch nicht über sämtliche Voraussetzungen verfügen, um einen unbefristeten Auftrag annehmen zu können, haben jederzeit die Möglichkeit, einen provisorischen Auftrag oder eine Vertretung zu übernehmen. Diese Aufträge werden direkt über den Südtiroler Sanitätsbetrieb abgewickelt.
Weitere Informationen erteilt das Amt für Gesundheitsordnung (Tel. 0471 418083) oder sind auf der Internetseite der Landesverwaltung im Portal Allgemeinmedizin zu finden.