Am vorhergegangenen Verhandlungstag hatte der Gutachter der Verteidigung die These vertreten, dass Gröber sich ihre Verletzungen beim Sturz über die Treppe der Landeshotelfachschule zugezogen habe und nicht durch Tritte und Schläge, die Gruber ausgeteilt habe.
Ein gegen Gruber anhängiges Verfahren am Bozner Landesgericht wegen Körperverletzung unter erschwerenden Umständen deutet aber – zumindest laut Anklage – darauf hin, dass Gruber in der Vergangenheit gegen seine Freundin tätlich geworden sein dürfte. Der Vorfall, mit dem Einzelrichter Alvise Dalla Francesca Cappello befasst ist, habe sich am 20. März 2020 in Sterzing zugetragen.
Alexander Gruber wird zur Last gelegt, Sigrid Gröber verletzt zu haben: Die Ärzte stellten einen gebrochenen Finger an der rechten Hand fest sowie Verletzungen am Brustkorb und an beiden Augen. Grubers Verteidiger Johann Zöggeler unterbreitete gestern ein Vergleichsangebot von 8 Monaten Haft ohne Bewährung, die Staatsanwaltschaft hat ihre Zustimmung signalisiert. Der Angeklagte, der in Haft ist, war im Gerichtssaal anwesend. Falls der Richter das Strafmaß als angemessen einstuft, wird er den Vergleich am 8. Mai absegnen.