Nun hat das Kassationsgericht dem Rekurs der Provinz stattgegeben, da die Urteilsbegründung fehlerhaft sei, was den Notruf betraf. Der in der ersten Instanz bestellte Sachverständige hatte erklärt, dass die Symptome des Kindes (es erbrach nach dem Zusammenstoß) nicht so schwerwiegend waren, dass ein sofortiger Notruf erforderlich gewesen wäre. Von dieser These war der Richter allerdings abgewichen.
Sollte das Urteil aufgehoben werden, müssten die Angehörigen die gesamte Entschädigungssumme zurückzahlen.