Genossenschaftsverband sollte im Auftrag des Landes Rechnungsprüfung bei Mitgliedern durchführen
Gleichzeitig soll der Verband selbst auch Landesbeiträge bezogen haben, deren Höhe von der Zahl an durchgeführten Rechnungsprüfungen abhing: Je mehr Genossenschaften der Verband überprüfte, desto höher waren die Beiträge für letzteren.Sollen unterlassen haben, Nichterfüllung der Voraussetzungen zu melden
Dadurch wurde der Verdacht der Ermittler erhärtet, dass bei den Rechnungsprüfern des Verbandes ein Interesse bestehen könnte, fehlende Voraussetzungen der Mitgliedsgenossenschaften zum Beziehen der Landesgelder nicht zu melden. Wie die Ermittlungen ergaben, sollen sie in einigen Fällen unterlassen haben zu melden, dass Genossenschaften gar keinen Jahresabschluss hinterlegt hatten, oder ein negatives Nettovermögen aufwiesen. Letzteres hätte unweigerlich zur Auflösung der betroffenen Genossenschaften geführt.Beamte hätten „jede Form von Kontrolle über die Tätigkeit des Genossenschaftsverbands unterlassen“
Damit konnten mehrere Genossenschaften trotz fehlender Voraussetzungen von 2017 bis 2020 Landesbeiträge erhalten. Im Fokus der Ermittler stehen aber nicht nur die Führungsspitze des Genossenschaftsverbandes, sondern auch 2 Funktionäre des Landes, und zwar 2 geschäftsführende Direktoren des Amtes für Genossenschaftswesen.Die Landesbeamten stehen nämlich im Verdacht, „jegliche Form von Kontrolle über die Tätigkeit des beauftragten Unternehmens unterlassen zu haben“, heißt es in der Aussendung der Finanzpolizei.