Die Strukturen hinter den seit einigen Jahren in Europa häufiger gewordenen Bankomatensprengungen verorten Ermittler in den Niederlanden rund um Utrecht und Amsterdam, wo aus einem riesigen Reservoir junger Leute die unmittelbaren Täter rekrutiert werden. Hintermänner würden diese schulen und Teams, deren Mitglieder sich vorher oft gar nicht kennen, ausschicken, heißt es seitens der Behörden. Die Tatbeteiligten agieren arbeitsteilig und würden kompromisslos vorgehen, wovon auch der hohe Sachschaden zeugt, so Kriminalisten.
Nach der Tat am 13. Dezember lag die Polizei am 14. Dezember bereits auf der Lauer, es gab offenbar Hinweise, dass die Täter gleich noch einmal zuschlagen würden. Der Angeklagte wurde nach dem zweiten Coup auf der Flucht in Tschechien festgenommen, die Beute wurde sichergestellt. Drei mutmaßliche Komplizen sind laut Staatsanwaltschaft namentlich bekannt, einer davon in Deutschland in Haft, nach den anderen wird noch gefahndet.
Die Staatsanwaltschaft legte dem 22-jährigen Angeklagten vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel - jenes Delikt, das die hohe Strafdrohung von bis zu zehn Jahren begründet - sowie gewerbsmäßigen schweren Diebstahl durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, Fälschung besonders geschützter Urkunden und Urkundenunterdrückung - wegen der falschen bzw. gestohlenen Kennzeichen am Fluchtwagen - zur Last. Der gebürtige Türke hatte in den Niederlanden als selbstständiger Stuckateur gearbeitet. Er wies einige Vorstrafen wegen Diebstahls, Handel mit gestohlenen Waren und dem Verkauf von Waffen auf.
Der 22-Jährige hatte im Ermittlungsverfahren nur seine Beteiligung an der Sprengung am 14. Dezember zugegeben, nach der er im Fluchtwagen festgenommen worden war. Wohl auch angesichts der Beweise - die gleiche Vorgehensweise bei beiden Coups, das gleiche Fluchtfahrzeug und nicht zuletzt sein Bewegungsprofil - gestand er am Montag dann auch die zweite Tat und gab sich reuig: „Es tut mir leid, es war ein großer Fehler.“ Er habe aus sieben Monaten U-Haft gelernt und wolle in seinen Job zurückkehren, bat die Verteidigerin um ein mildes Urteil.
Das Gericht verzichtete daraufhin auf die Einvernahme der Zeugen und befragte auch den Angeklagten nicht weiter zu den Taten. Das Urteil nach eineinhalb Stunden: Schuldspruch im Sinne der Anklage und zwei Jahre Haft. Angesichts des reumütigen Geständnisses und des noch jungen Alters blieb es bei einem eher milden Urteil, der Strafrahmen hätte bis zu zehn Jahre betragen. Zwei Versicherungen bekamen insgesamt rund 6.000 Euro als Privatbeteiligte zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.